Der Kirchenvorstand der Pfarrgemeinde
St. Johann-Baptist
Die Kirchengemeinde ist im rechtlichen Sinne eine Körperschaft des Öffentliches Rechts. Sie ist damit eine selbständige juristische Person mit eigenen Rechten und Pflichten.
Der Kirchenvorstand ist das Organ der Kirchengemeinde. Er
* verwaltet das Vermögen in der Kirchengemeinde;
* ist das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde;
* entsendet die Mitglieder für die Verbandsvertretung des Gemeindeverbandes;
* wählt über Wahlfrauen und Wahlmänner die Laienmitglieder des Kirchensteuerrates des Erzbistums Köln.

Eine lebendige Gemeinde braucht Menschen, die sich engagieren. Der Kirchenvorstand entscheidet und verantwortet zum Beispiel:
* wer als Kirchenmusiker, Küster, Pfarramtssekretärin, Leiterin der Tagesstätte für Kinder, Erzieherin u.a. eingestellt wird;
* ob die Kirche renoviert wird;
* ob das Kirchendach und der Glockenstuhl repariert bzw. erneuert werden;
* ob der Kindergarten erweitert wird;
* ob das Johanneshaus saniert wird;
* ob die Pfarrbücherei ihren Bestand aktualisiert; u.v.a.
Die Zahl der Mitglieder des Kirchenvorstandes richtet sich nach der Größe der Gemeinde.
Der Kirchenvorstand an St. Johann Baptist hat 10 gewählte Mitglieder. Sie werden jeweils für die Dauer von 6 Jahren in dieses Amt gewählt. Alle 3 Jahre wird die Hälfte der Mitglieder neu gewählt.
Modelle und Fotos: Hans Joachim Ossé
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